Pflegestufenantrag abgelehnt
Die Erteilung einer Pflegestufe ist für Pflegebedürftige und deren Familien oftmals eine existenzielle Frage.
Viele pflegende Angehörige können nicht mehr in Vollzeit arbeiten gehen oder müssen diese ganz aufgeben. Professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, können sie sich oftmals auch nicht leisten, da die Kosten dieser Hilfe ohne Pflegestufe in der Regel selbst zu tragen sind.
Allein aus diesen Gründen sollte man die möglicherweise ungerechtfertigte Ablehnung des Pflegestufenantrages nicht ohne Widerspruch akzeptieren.
Daher gilt:
- ist Ihre Pflegestufe abgelehnt, legen Sie umgehend bei Ihrer Pflegekasse dagegen Widerspruch ein
- suchen Sie sich unbedingt fachlich versierte und kompetente Hilfe, zum Beispiel durch einen Pflegedienst (es allein zu versuchen reduziert wahrscheinlich Ihre Chancen)
- führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch
- fordern Sie das Gutachten des MDK an, welches zur Ablehnung Ihres Antrages bei der Pflegekasse geführt hat
- erstellen Sie eine Widerspruchsbegründung unter Berücksichtigung aller erforderlichen Hilfsmaßnahmen und eventueller Pflegeerschwernisse und senden Sie diese der Pflegekasse.
Die Pflegekasse eröffnet daraufhin ein sogenanntes Widerspruchsverfahren und schickt zu einer erneuten Prüfung der Pflegebedürftigkeit den MDK ins Haus.
Kommt der MDK bei diesem Zweitgutachten -unter Berücksichtigung aller neuen Erkenntnisse- wieder zu dem Ergebnis die Pflegestufe nicht zu befürworten, bleibt Ihnen nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema Pflegestufe abgelehnt finden Sie im Pflege-ABC.






